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Direktionen und Amtsstellen / Justiz- und Sicherheitsdirektion |
Nomenklatur Gemeinde Ennetmoos; öffentliche Auflage Im Sinne von § 7 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) liegt ab Montag, 3. März 2008, das Verzeichnis der Schreibweise der Lokalnamen in der Gemeinde Ennetmoos während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Gemeindekanzlei, 6372 Ennetmoos, sowie im Staatsarchiv Nidwalden, Stansstaderstr. 54, 6370 Stans, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Fachliche Auskünfte erteilt das Staatsarchiv. Allfällige Einsprachen sind innert der öffentlichen Auflagefrist schriftlich und begründet zu richten an die Nomenklaturkommission Nidwalden, c/o Staatsarchiv, Stansstaderstr. 54, 6371 Stans. Ende der Auflage: Dienstag, 1. April 2008 Stans, 27. Februar 2008 Nomenklaturkommission Nidwalden Nomenklatur Gemeinde Stansstad; öffentliche Auflage Im Sinne von § 7 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) liegt ab Montag, 3. März 2008, das Verzeichnis der Schreibweise der Lokalnamen in der Gemeinde Stansstad während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Gemeindekanzlei, Achereggstr.1, 6362 Stansstad, sowie im Staatsarchiv Nidwalden, Stansstaderstr. 54, 6370 Stans, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Fachliche Auskünfte erteilt das Staatsarchiv. Allfällige Einsprachen sind innert der öffentlichen Auflagefrist schriftlich und begründet zu richten an die Nomenklaturkommission Nidwalden, c/o Staatsarchiv, Stansstaderstr. 54, 6371 Stans. Ende der Auflage: Dienstag, 1. April 2008 Stans, 27. Februar 2008 Nomenklaturkommission Nidwalden Nomenklatur Gemeinde Wolfenschiessen; öffentliche Auflage Im Sinne von § 7 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) liegt ab Montag, 3. März 2008, das Verzeichnis der Schreibweise der Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Gemeindekanzlei, Hauptstr. 20, 6386 Wolfenschiessen, sowie im Staatsarchiv Nidwalden, Stansstaderstr. 54, 6370 Stans, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Fachliche Auskünfte erteilt das Staatsarchiv. Allfällige Einsprachen sind innert der öffentlichen Auflagefrist schriftlich und begründet zu richten an die Nomenklaturkommission Nidwalden, c/o Staatsarchiv, Stansstaderstr. 54, 6371 Stans. Ende der Auflage: Dienstag, 1. April 2008 Stans, 27. Februar 2008 Nomenklaturkommission Nidwalden
Ausgabe: 9 (27.02.2008) / Seite: 474 |
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